26. August 2022 / Arbeitsrecht
Zuschlag bei Dauernachtarbeit

Für Arbeit in Dauernachtarbeit ist ein Ausgleich durch einen Zuschlag in Höhe von 30% auf das Bruttoarbeitsentgelt regelmäßig angemessen. (BAG, Urteil vom 10.11.2021 - 10 AZR 261/20). (Für einen Zeitungszusteller)

Der regelmäßig für Nachtarbeit zu leistende Zuschlag von 25% auf jede in der Nachtzeit gearbeitete Arbeitsstunde erhöht sich bei Dauernachtarbeit regelmäßig auf 30%.

Dauernachtarbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer ständig in der Nachtzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr arbeitet. Begründet hat das Bundesarbeitsgericht diese Erhöhung des Zuschlages bei Dauernachtarbeit damit, dass Nachtarbeit grundsätzlich gesundheitsschädlich ist und umso schädlicher, in je größerem Umfang sie geleistet wird.

Dabei kommt es nur darauf an, ob mehr als 2 h der täglichen Arbeitszeit in der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) liegen. Zuschlagspflichtig sind allerdings nur die in der Nachtzeit gearbeiteten Stunden.

Autor: Ulf Skodda

Jetzt anfragen

Ihre Anfrage

Ihre Nachricht

Anrede

Vor- und Nachname

Unternehmen/Organisation

Telefon

E-Mail-Adresse

Straße

PLZ und Ort

Ihre Anfrage ist unverbindlich und anwaltskostenfrei. Wir teilen Ihnen kurzfristig mit, wie wir Sie im Hinblick auf Ihre Anfrage unterstützen können. Erst durch Ihre anschließende Bestätigung kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

Für uns haben ein verantwortungsbewusster Umgang mit personenbezogenen Daten und die Datensicherheit hohe Priorität. Personenbezogene Daten werden daher nur im notwendigen und gesetzlich gebotenen Umfang verarbeitet. Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen, werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, welche Sie uns mitteilen. Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Darüber hinaus haben Sie das Recht, erteilte Einwilligungen für die Zukunft zu widerrufen.

Die ausführlichen Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unserer Homepage. Diese finden Sie hier.

Ulf Skodda

Ulf Skodda
Fachanwalt für Arbeitsrecht

SIMONEIT & SKODDA
Rechtsanwälte
Fachanwälte

03841 / 7600-0
wismar@simoneit-skodda.de
Dankwartstraße 22
23966 Wismar
Kontakt